foto

Schiedsverfahren online

Das Schiedsgericht beim Handelskammer der Tschechischen Republik und beim Agrarkammer der Tschechischen Republik (im Weiteren nur „Schiedsgericht“) ist ein ständiges Schiedsgericht, das beim Handelsgericht der Tschechischen Republik als unabhängiges Organ für die Entscheidung von Vermögensstreitigkeiten durch unabhängige Schiedsrichter nach den Schiedsgerichtsvorschriften (Gesetz Nr. 216/1994 GBl. über das Schiedsverfahren und über die Schiedsspruchsvollstreckung) tätig ist.

Am 1.6.2004 wurde vom Schiedsgericht eine Sonderregelung der Schiedsgerichtsordnung über die Online-Verfahren angenommen. Nach diese Online-Ordnung wurde es ermöglicht, Schiedsgerichtsverfahren und Entscheidungen inländischer Streitigkeiten via Internet abzuhalten, wenn die Vertragsparteien dies in ihrem Vertrag vereinbarten und die Online-Ordnung akzeptierten. Die Online-Ordnung ermöglicht es, alle Unterlagen elektronisch einzureichen, das Verfahren elektronisch abzuhalten und den Schiedsspruch elektronisch, via Internet, zu fällen.

In Übereinstimmung mit den Regeln über die Kosten des Online-Verfahrens vom 1.6.2004 beträgt das Gebühr für die Abhaltung eines Online-Schiedsverfahrens 3% des Streitwerts, mindestens jedoch 3.000,- CZK, maximal 1.000.000,- CZK

Schiedsverfahren Online: empfohlene Klausel
Vom Schiedsgericht empfohlene Schiedsgerichtsklausel fürs Online-Verfahren:

„Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit ihm ergeben, werden nach der Schiedsgericht-Online-Ordnung von einem vom Vorsitzenden des Schiedsgerichts beim Handelskammer der Tschechischen Republik und beim Agrarkammer der Tschechischen Republik ernannten Schiedsrichter unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges vom Schiedsgericht beim Handelskammer der Tschechischen Republik und beim Agrarkammer der Tschechischen Republik endgültig entschieden.“

Die Vertragsparteien wählen für das Online-Verfahren folgende Email-Adressen:

..................................................

..................................................

Dieser Schiedsvertrag bildet einen unteilbaren Bestandteil des Vertrages Nr. ................ vom .................., der zwischen den Vertragsparteien abgeschlossen wurde.

In Prag, am .................................

..................................................
Unterschrift der Vertragspartei

..................................................
Unterschrift der Vertragspartei"

Das Online-Schiedsverfahren ist als eine neue Alternative zum klassischen Führen des Schiedsverfahrens zu verstehen, die mit der Entwicklung und der gegenwärtigen Nutzung der neuen Technologien zusammenhängt und die zu einem erhöhten Interesse der Vertragsparteien für Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges zu Gunsten des Schiedsgerichtsverfahren beiträgt.

Mgr. Jan Urbanec

Weitere Artikel übers Schiedsverfahren:

Schiedsverfahren und dessen Ablauf

spodni