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Strafrecht und Verteidigung im Strafverfahren

Ausser der allgemeinen Vorstellung über die Applikation des Strafrechts in Fällen, in den zum Gegenstand des Interesses der in der Strafverfahren tätigen Organen eine Peson wird, die verdächtigt, bzw. beschuldigt und angeklagt wegen Angriff auf das Leben und die Gesundheit oder wegen Gewaltsangriffe aufs Eigentum wird, möchte ich betonen, dass das Strafrecht in der heutigen Zeit einen viel breiteren Verhältniskreis betrifft. Das Strafrecht wird heute ausser anderem oft als Mittel zur Durchsetzung von Vermögensrechte dargestellt. Es ist aber erforderlich das Strafrecht vom Zivilrecht zu unterscheiden. Der Zweck des Strafrechts ist nicht der Schutz von individuellen Vermögens- oder sonstigen Interessen eines Einzelnen oder einer juristischer Person. Zum Zweck des Strafrechts wird eine ordnungsgemäße Feststellung von Straftaten und gerechte gesetzliche Bestrafung der Täter. Ich bin davon überzeugt, dass das Strafrecht nur in den Fällen anzuwenden ist, in denen andere Mittel zum Schutze der Rechte von natürlichen und juristischen Personen ausgeschöpft, unwirksam oder ungeeignet wurden. Der Mandant oder die Gegenpartei im Zivilrecht ist abhängig von seiner Rechtsstellung der „Herr des Streits“. Solche Streit kann mit einer endgültigen Entscheidung, mit einer Schlichtung oder mit einem außergerichtlichen Vergleich enden. In einem Strafverfahren durchsetzt der Staat mittels seiner Organe das eigene Intersse an der Feststellung von Straftaten und Bestrafung der Täter. Die Priorität des Staates in einem Strafverfahren liegt jedoch nicht beim Schutze der Interessen eines Einzelnen oder einer juristischen Person. Weiter bin ich davon überzeugt, dass es die Sache des Staates ist, zu entscheiden, gegen wen er das Apparat der im Strafverfahren tätigen Organen anwendet, aber es ist nicht (mit der Ausnahme der durch das Gesetz definierten Fällen) die Sache eines Einzelnen, an dieser Staatstätigkeit teilzunehmen. Das ist der Grund, warum ich mich vor allem der Verteidigung widme.

JUDr. Prokop Beneš, Rechtsanwalt

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